Coronavirus – So schützen wir einander
(Stand: 16.02.2022)
Wir freuen uns, dass wir Ihnen wieder Kulturerlebnisse ermöglichen können. Damit wir Sie und unsere Mitarbeitenden bestmöglich schützen können, bitten wir Sie sich an folgende kantonalen und bundesweiten Auflagen zu halten. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.
COVID-ZERTIFIKAT
BIS UND MIT MITTWOCH, 16. FEBRUAR 2022 GILT:
Gemäss den Bundes- und Kantonsauflagen gilt für den Besuch im Theater Matte bis und mit Mittwoch, 16. Februar 2022 die 2G-Regel (Zertifikatspflicht, genesen/geimpft) für Menschen ab 16 Jahren. Als Nachweis ist ausschliesslich das offizielle COVID-Zertifikat gültig. Andere Nachweise (Impfbestätigung, Impfbüchlein etc.) können leider nicht akzeptiert werden. Anerkannt sind Zertifikate, die von einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA nach der Verordnung (EU) 2021/95320 sowie den gestützt darauf erlassenen EU-Rechtsakten ausgestellt wurden.
Alle Informationen rund um das COVID-Zertifikat finden Sie auf der Website des BAG.
Bitte weisen Sie beim Betreten des Theaters Ihr Covid-Zertifikat und einen amtlichen Ausweis (ID, Führerschein oder Swisspass) vor.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen kein Covid-Zertifikat.
Personen, die sich krank fühlen oder krank sind, verzichten auf den Besuch der Veranstaltung.
MASKEN, DESINFEKTION UND ABSTAND
Damit wir Sie und uns so gut wie möglich schützen können, gilt Maskenpflicht für Menschen ab 12 Jahren in sämtlichen Innenräumen des Theater Matte. An der Theater-Bar zur Konsumation (sitzend) darf die Maske selbstverständlich abgelegt werden.
Im Theatersaal wird auf das Social Distancing verzichtet (volle Belegung des Theatersaals möglich).
Die Mitarbeitenden des Theater Matte tragen ebenfalls eine Hygienemaske (ausgenommen Bühnenensemble während der Vorstellung).
Beim Eintreten ins Theater stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Als Besucher*in bitten wir Sie, an der Theaterkasse, in den sanitären Anlagen und im Foyer die Abstandsregeln, wo möglich, einzuhalten.
Wir desinfizieren regelmässig Bestuhlung, Türklinken, Geländer, Ablageflächen etc.
CONTACT TRACING
Beim Ticketkauf werden die Kontaktdaten (eine Person pro Buchungsgruppe) aufgenommen, damit die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Für die Aufnahme der Kontaktdaten ist der Vor- und Nachname, die Wohnadresse, die Mobil- oder Festnetznummer sowie die Angabe der Sitzplatznummern notwendig. Die Daten werden elektronisch dokumentiert. Die Kontaktdaten werden nur auf behördliches Verlangen weitergegeben, wenn ein Erkrankungsfall von COVID-19 in der entsprechenden Vorstellung zu beklagen wäre. In diesem Fall kann es zu einer Quarantäne kommen.
GARDEROBE, PAUSE, THEATERBAR
Die Garderobe im Foyer steht zur Verfügung. Wir bitten Sie möglichst Menschenansammlungen bei der Garderobe zu vermeiden und genügend Abstand einzuhalten. Sie können die Garderobe gerne in den Theatersaal mitnehmen.
Auf eine Pause während der Vorstellung wird verzichtet. Die Vorstellung dauert ca. 60 – 90 Minuten (Kindertheater ca. 45 – 60 Minuten).
Die Theaterbar hat, sofern die Behörden dies gestatten, eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und eine Stunde nach Vorstellungsende geöffnet. Bei den Kindertheater-Vorstellungen ist die Bar 45 Minuten vor Beginn geöffnet.
Es dürfen keine Getränke oder Verpflegungen in den Saal mitgenommen werden.
LÜFTUNG
Unsere Lüftung verwendet ausschliesslich gefilterte Aussenluft. Die Wärmerückgewinnung erfolgt ohne Durchmischung der Zu- und Abluft.
ENSEMBLE UND MITARBEITENDE
Alle Mitglieder des Theater Matte arbeiten unter den Verhaltens- und Hygieneregeln gemäss Schutzkonzept des Schweizerischen Bühnenverbands, des Schweizer Verbands technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe, sowie des Verbands t-Punkt. Die Mitarbeitenden in den Bereichen Kasse, Technik, Publikumsbetreuung, sowie Gastronomie tragen zu ihrem eigenen Schutz Hygienemasken. Das Bühnenensemble ist für die Dauer der Vorstellung von dieser Pflicht ausgenommen.
AKTUALITÄT
Die hier beschriebenen Massnahmen können sich jederzeit ändern, wenn das BAG und die kantonalen Behörden neue Empfehlungen und/oder Auflagen veröffentlichen. Darüber informieren wir Sie laufend auf unserer Webseite. Bitte informieren Sie sich kurz vor Ihrem Besuch im Theater Matte über allfällige Anpassungen.
GEMÄSS BUNDESRATSENTSCHEID VOM 16. FEBRUAR 2022 ENTFÄLLT AB DONNERSTAG, 17. FEBRUAR 2022 DIE MASKEN- UND ZERTIFIKATSPFLICHT IM THEATER MATTE.
SELBSTVERSTÄNDLICH STEHT ES IHNEN FREI IM THEATER MATTE EINE SCHUTZMASKE ZU TRAGEN.
FAQ
Ich habe nur eine Impfbescheinigung oder ein negatives Testresultat, aber kein offizielles Covid-Zertifikat. Genügt das?
Der Zutritt wird nur mit dem offiziellen Zertifikat (QR Code) gewährt. Ein negatives Testergebnis oder eine Impfbestätigung genügen nicht. Sind Sie geimpft, haben aber nur eine Bestätigung und kein offizielles Zertifikat, dann beantragen Sie das offizielle Zertifikat bitte bei Ihrer Impfstelle, wo Sie geimpft wurden. Ab 20.12.2021 ist der Besuch des Theater Matte nur noch mit einem 2G-Zertifikat möglich (geimpft oder genesen).
Ich habe erst eine Impfdosis erhalten. Kann ich trotzdem an die Veranstaltung?
Nein, das Covid-Zertifikat wird erst nach der zweiten Impfung ausgestellt. Sollten Sie erst eine Impfdosis verabreicht bekommen haben, müssen Sie zusätzlich einen Coronatest machen, damit Sie ein gültiges Zertifikat bekommen. Ab 20.12.2021 ist der Besuch des Theater Matte nur noch mit einem 2G-Zertifikat möglich (geimpft oder genesen).
Was ist mit Kindern und Jugendlichen?
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen kein Covid-Zertifikat. Für 12- bis 16-Jährige gilt jedoch eine Maskenpflicht während der Veranstaltung.
Werden ausländische Zertifikate auch anerkannt?
Anerkannt sind die Impf-, Genesungszertifikate, die von einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA nach der Verordnung (EU) 2021/95320 sowie den gestützt darauf erlassenen EU-Rechtsakten ausgestellt wurden. Die «Covid-Check App» des Bundes erkennt die Gültigkeit ausländischer Zertifikate automatisch.
Zertifikate aus nicht EU/EFTA Staaten werden nicht akzeptiert.
Welche Dokumente muss ich im Theater Matte vorweisen?
Für den Zutritt wird der QR Code des offiziellen Covid-Zertifikates gescannt. Bitte bringen Sie den QR Code in Papierform oder auf Ihrem Smartphone mit.
Zusätzlich muss ein offizielles Ausweisdokument (ID, Führerschein oder Swisspass) vorgezeigt werden.